Zur heutigen Veröffentlichung des Entwurfs eines Schleswig-Holsteinischen Wohnraumschutzgesetzes (SHWoSchG) durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport sagt der Wohnungsbau- und Wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Hölck:
„Der Entwurf des Wohnraumschutzgesetzes kommt viel zu spät. Während andere Bundesländer schon seit vielen Jahren wirksame Wohnraumschutzgesetze haben, hat gerade die CDU über Jahre verhindert, dass auch in Schleswig-Holstein Städte und Gemeinden die Verwahrlosung von Wohnraum wirksam unterbinden und unzumutbare Mängel an Mietwohnungen auf Kosten der Eigentümer beseitigen können. Unzumutbare Zustände wie in den Hölk-Hochhäusern in Bad Oldesloe, aber auch an zahlreichen anderen Orten im Land, hätten dadurch längst verhindert und die Eigentümer in die Verantwortung genommen werden können.
Auch die Zweckentfremdung von Mietwohnraum muss dringend unterbunden werden. Die aktuelle Debatte auf Sylt zeigt, dass auch touristische Regionen dringend mehr Spielräume brauchen, um bezahlbaren Mietwohnraum erhalten zu können. Denn immer noch geht bezahlbarer Wohnraum im Land verloren, weil Mietwohnungen vor allem in Ferienwohnungen umgewandelt werden. Sonst werden sich dringend benötigte Fachkräfte das Leben vor Ort schlicht nicht mehr leisten können.
Der nun vorgelegte Entwurf des Wohnraumschutzgesetzes muss diesen Ansprüchen gerecht werden. Unsere Vorschläge als SPD liegen seit Monaten mit unserem eigenen Gesetzentwurf auf dem Tisch – nun müssen Schwarz und Grün zeigen, dass sie den Schutz von Mieterinnen und Mietern wirklich ernst meinen!“